„Politische Bildung steht jungen Menschen im Gefängnis ebenso zu wie allen anderen auch.“ Interview mit Lisa Schneider, Anne Kaplan und Karim Fereidooni

Lisa Schneider (LL.M. und Sonderpädagogin) von der Universität Siegen, Dr.in Anne Kaplan von der TU Dortmund und Prof. Karim Fereidooni von der Ruhr-Universität Bochum forschen derzeit gemeinsam zu politischer Bildung im Jugendstrafvollzug und Jugendarrest in Nordrhein-Westfalen (NRW). Im Interview sprechen Sie über den Anspruch auf politische Bildung inhaftierter und arrestierter junger Menschen. Sie diskutieren außerdem, ob oder in welcher Form eine emanzipatorische politische Bildung in einer repressiven und undemokratischen Institution möglich ist und wie die politische Bildungspraxis von ihrer Forschung profitieren kann.


Lisa Schneider (LL.M. und Sonderpädagogin)

Dr.in Anne Kaplan

Prof. Karim Fereidooni (Fotos: privat)

Lisa Schneider (LL.M. und Sonderpädagogin) von der Universität Siegen, Dr.in Anne Kaplan von der TU Dortmund und Prof. Karim Fereidooni von der Ruhr-Universität Bochum forschen derzeit gemeinsam zu politischer Bildung im Jugendstrafvollzug und Jugendarrest in Nordrhein-Westfalen (NRW). Im Interview sprechen Sie über den Anspruch auf politische Bildung inhaftierter und arrestierter junger Menschen. Sie diskutieren außerdem, ob oder in welcher Form eine emanzipatorische politische Bildung in einer repressiven und undemokratischen Institution möglich ist und wie die politische Bildungspraxis von ihrer Forschung profitieren kann.

 

Fachstelle politische Bildung: Sie forschen aktuell zu politischer Bildung im Jugendarrest und im Jugendstrafvollzug. Was genau untersuchen Sie und was ist Ihr Forschungsinteresse?

Lisa Schneider: Zurzeit promoviere ich zum Thema kritische politische Bildung in Zwangskontexten. Dabei habe ich in einer Justizvollzugsanstalt ein politisches Bildungsformat begleitet, in dem die jungen Menschen zu selbst gewählten politischen Themen arbeiten konnten. Für meine Untersuchung haben die Teilnehmenden vor und während der Bildungsmaßnahme Gruppendiskussionen geführt. In der Auswertung und Analyse geht es sowohl darum zu zeigen, welche Themen den jungen Teilnehmenden wichtig sind, als auch darum, wie der Zwangskontext Jugendstrafvollzug politische Bildung konstituiert.

In unserem gemeinsamen Forschungsprojekt möchten Anne Kaplan, Karim Fereidooni und ich abbilden, welche politischen Bildungsformate in NRW im Jugendstrafvollzug und Jugendarrest angeboten und umgesetzt werden. Wir haben das Ziel, die Institutionen im Sinne eines Design-Based Research, das heißt in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Praktiker_innen, bei der Entwicklung, Einführung und Umsetzung von geeigneten Bildungsformaten zu unterstützen.

Anne Kaplan: Uns interessiert insbesondere, welche Angebotsformate welchen Gruppen der jungen inhaftierten und arrestierten Menschen offenstehen oder nicht offenstehen und welche Inhalte dort verhandelt werden. Grundsätzlich möchten wir dabei in Erfahrung bringen, welche Angebote unter dem Label „Politische Bildung” gefasst werden, also welches Verständnis politischer Bildung implizit oder explizit zugrunde gelegt wird.

Karim Fereidooni: Darüber hinaus möchten wir untersuchen, wie formelles und informelles Lernen im genannten Kontext geschieht. Ein Interviewpartner hat uns beispielsweise Folgendes gesagt: „In der Schule musst du lernen; auf der Straße musst du wissen; du gehst als Kleinkrimineller rein und kommst als Gangster wieder raus!“ Wir interessieren uns für formale und informelle (politische) Lernangebote und deren Inhalte. In unserer Forschung möchten wir untersuchen, welche Bildungsinhalte von der Institution vermittelt werden und welche informellen Bildungsangebote existieren.     

FpB: Haben jugendliche Strafgefangene einen rechtlichen Anspruch auf politische Bildung?

LS: Ja, das haben sie. Die rechtliche Grundlage für den Auftrag zur Erziehung, Bildung und Förderung der Entwicklung junger von Arrest oder Haft betroffener Menschen ergibt sich aus dem SGB VIII, das allen jungen Menschen bis zu einem Alter von 27 Jahren gemäß § 1 Abs.1 nicht nur das Recht auf Entwicklungsförderung zuspricht, sondern gleichzeitig das Ziel von Bildungsarbeit deutlich macht: die Befähigung zu Eigenverantwortlichkeit und gesellschaftlicher Teilhabe. Öffentliche Erziehung hat außerdem den Auftrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen (SGB VIII §1 Abs.3, S.1). Das SGB VIII sieht politische Bildung explizit vor. Die Leitlinien des SGB VIII sind während der Zeit in Haft oder Arrest nicht nur nicht suspendiert, sondern, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006 folgend, die zentrale Leitlinie aller pädagogischen Angebote.

AK: Die jungen Menschen – so versuchen wir die zu Haft oder Arrest verurteilten Menschen möglichst wenig stigmatisierend zu bezeichnen, denn es sind ja zunächst junge Menschen, die sich in einer spezifischen Entwicklungsphase befinden und hierbei professionelle Unterstützung benötigen – haben ein grundlegendes Recht auf Bildung im Jugendarrest und Jugendvollzug. Dieses ergibt sich übergeordnet aus dem Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes (JGG), das in §2 eine Ausrichtung aller jugendstrafrechtlichen Maßnahmen und Sanktionen am Erziehungsgedanken vorgibt. Dass und inwiefern Bildung einen essenziellen Teil dieser erzieherischen Ausgestaltung von Jugendarrest und Jugendvollzug ausmacht, wird in den Jugendstrafvollzugs- und Jugendarrestvollzugsgesetzen der Länder normiert.

KF: Außerdem bleibt die Schulpflicht für arrestierte und inhaftierte Jugendliche und Heranwachsende grundsätzlich bestehen. Obwohl der rechtliche Anspruch somit normiert ist, hängt die praktische Umsetzung der politischen Bildung von der jeweiligen Institution ab. In einigen Standorten wird politische Bildung bereits unterrichtet, in anderen wiederum nicht oder noch nicht. Das hängt auch mit dem knappen bzw. gänzlich fehlenden Personal zusammen.

FpB: Was unterscheidet politische Bildung mit jungen Menschen im Strafvollzug von anderen Praxisfeldern politischer Bildung? Und ist eine emanzipatorische politische Bildung in einer repressiven und undemokratischen Institution wie einem Gefängnis möglich?

LS: Die inhaftierten oder arrestierten Menschen sind vor allem junge Menschen mit der Besonderheit, dass sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und in der Folge zu Jugendarrest oder Jugendstrafvollzug verurteilt wurden. Strafrechtlich relevantes Verhalten im Jugendalter kommt in sämtlichen gesellschaftlichen Gruppen vor. Es ist zumeist episodenhaft und wächst sich in der Regel mit dem Abschluss des entwicklungsbedingten Reifeprozesses aus. Im Gefängnis und im Jugendarrest treffen wir aufgrund sozialer Ungleichheiten aber häufig junge Menschen an, bei denen sehr viele Probleme, Nöte und Anzeichen von sozialer Marginalisierung zusammenkommen: Erfahrungen mit Gewalt, Wohnungslosigkeit, kein Schulabschluss, keine Ausbildung, große psychische Probleme, stoffliche Abhängigkeiten, Schulden, Spielsucht usw. Ob das Gefängnis für sie ein geeigneter Ort ist, ist kritisch zu hinterfragen. Jugendstraf- und Jugendarrestvollzug sind von Machtasymmetrien durchzogene Zwangskontexte: Wer hat die Schlüsselgewalt? Wer schreibt die Gefangenenakten und hat dadurch die Deutungshoheit etc.? Echte Freiwilligkeit und Lernen in Freiheit kann es dort kaum geben. Erving Goffman beschreibt Gefängnisse als „totale Institutionen“, die dazu beitragen, dass „Insassen“ – wie er sie nennt – durch vollzugliche Maßnahmen wie Kontrollen und Unterwerfungspraktiken ihr bürgerliches Ich verlieren. Als Orte der Jugendbildung sind Gefängnisse also durchaus als ungeeignet oder zumindest als fragwürdig zu bewerten.

 

FpB: Frau Schneider, welche Erkenntnisse konnten Sie dazu im Rahmen Ihrer Dissertation gewinnen?

LS: Ich konnte zentrale Punkte identifizieren, an denen die totale Institution der politischen Bildungsarbeit entgegenläuft. Beispielsweise zielt das politische Bildungsverständnis von pädagogischen Fachkräften im Gefängnis eher auf Anpassung und Unterwerfung als auf Emanzipation und Ermächtigung. Außerdem werden Beteiligungsformate von den jungen Menschen als Scheinpartizipation wahrgenommen und abgelehnt. Bisweilen fehlt im Gefängnis oft das kritische Moment, das meinem Verständnis nach politischer Bildung immer immanent ist. Ist emanzipatorische Bildung in diesem Rahmen möglich? Es kommt darauf an, inwiefern man bereit ist, ein Gefängnis als (politischen) Jugendbildungsraum zu denken und auszugestalten.

KF: Im Vollzug und im Arrest sind alle Bildungs- und Erziehungsbemühungen letztlich auf das Erlernen und Einüben legaler Gestaltungs-, Handlungskompetenzen und Teilhabechancen für das bevorstehende Leben in Freiheit ausgerichtet. Dennoch sollten die Möglichkeiten von Arrest und Haft, für die Freiheit zu erziehen, kritisch betrachtet werden.

FpB: Was bedeuten Ihre Erkenntnisse für politische Bildner_innen?

AK: Die jungen inhaftierten und arrestierten Menschen befinden sich, in der Entwicklungsphase der Adoleszenz. Das heißt, hinsichtlich zu bewältigender Entwicklungsanforderungen, möglicher Entwicklungspotenziale und -risiken sowie alterstypischer Konflikte unterscheiden sie sich zunächst nicht sonderlich von ihrer in Freiheit lebenden Peergroup. Wie Lisa Schneider ausgeführt hat, handelt es sich bei dieser Zielgruppe überwiegend um sozial marginalisierte Menschen, die von multipler gesellschaftlicher Ausgrenzung bedroht oder betroffen sind. Eine Herausforderung in der Arbeit mit ihnen – wie mit gesellschaftlich exkludierten Gruppen im Allgemeinen – ist es deshalb, Emanzipation nicht „von oben“ zu verabreichen. Die sehr heterogenen Lebenswelten, Interessen und Bedürfnisse dieser jungen Menschen müssen bewusst wahrgenommen und ernst genommen werden. Ein Versprechen auf Befreiung durch Bildung (allein), wie es dem emanzipatorischen Bildungsverständnis immanent ist, birgt – bei aller Zustimmung zu dieser Auffassung – immer auch die Gefahr, die strukturellen Prozesse sozialer Ungleichheit zu Lasten der jungen Menschen zu verwischen und ungleiche Verhältnisse zu reproduzieren. (Politische) Bildner_innen, die mit diesen Zielgruppen arbeiten, sollten deshalb marginalisierungssensibel vorgehen. Sie müssen sich mit den beschriebenen Lebenslagen und den Konsequenzen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit auseinandersetzen, sollten den jungen Menschen Bildung nicht „von oben“ verordnen, den eigenen Lebens- und Bildungsweg kontinuierlich und kritisch hinterfragen und gemeinsam mit den jungen Menschen deren Lebensverhältnisse und die eigene Position darin reflektieren.

FpB: Inwiefern kann die Praxis politischer Bildung von Ihrer aktuellen Forschung profitieren?

LS: Der Forschungsstand zu politischer Bildung mit Menschen in sozial marginalisierten Lebenslagen kann eher als dünn bezeichnet werden. Wir wissen noch zu wenig über passende Inhalte und Gestaltungsformen für entsprechende politische Bildungsangebote. In meiner Dissertation arbeite ich gemeinsam mit den jungen Menschen in Haft heraus, welche politischen Themen ihnen wichtig sind, was sie interessiert und bewegt und unter welchen Bedingungen politische Bildung im Gefängnis stattfinden und gelingen kann. Ich denke, dass die Erkenntnisse für alle Praktiker_innen im Jugendstrafvollzug bedeutsam sind, aber auch auf andere Kontexte politischer Bildung übertragen werden können. Gerade bei jungen Menschen gibt es immer eine Zeit vor und nach der Haft oder dem Arrest, in denen man sie mit Bildungsangeboten erreichen könnte.

AK: Die allgemeine Praxis politischer Bildung kann von unserer Forschung profitieren, weil sie eine bisher nicht oder kaum in Erscheinung tretende Gruppe, nämlich inhaftierte und arrestierte junge Menschen, als genuine Zielgruppe politischer Bildung wahrnimmt und in ihre Überlegungen und Angebote einbezieht.

Durch unsere Forschung werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Limitationen im theoretischen Verständnis sowie in der praktischen Durchführung politischer Bildung in Jugendarrest und -vollzug deutlich werden. Für die Justiz wäre das die Chance, dies als Herausforderungen und zu gestaltenden Optimierungsbedarf zu verstehen. Die Bearbeitung unterstützen wir gern über unsere Forschung hinaus.

KF: In Bezug auf Schule machen wir mit unserer Arbeit außerdem deutlich, dass Diversität, Inklusion und Partizipation in der politischen Bildung nicht nur eine Rolle spielen, wenn es um inklusives politisches Lernen oder sprachsensiblem Politikunterricht geht, sondern auch dann, wenn angehende Politiklehrer_innen sich mit Lern-/Lehr- und Forschungsorten jenseits der allgemeinbildenden Schulen beschäftigen.    

FpB:
Die Themen Prävention und Deradikalisierung spielen aktuell eine große Rolle, auch wenn es um den Strafvollzug geht. Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen politischer Bildung und Präventionsarbeit?

LS: Prävention ist aktuell eine Worthülse, ein Modewort, das theoretisch kaum gefüllt ist. Ich frage mich: Was soll mit Prävention verhindert werden und wie? Mit dem Präventionsbegriff lassen sich zudem einfach Erfolge und Evidenzen behaupten. Werden Präventionsprogramme breit „verordnet“, werden sie mitunter möglicherweise auch „wirken“. Werden beispielsweise nach einer Präventionsmaßnahme nicht alle Menschen gewalttätig – wären sie vermutlich ohnehin nicht geworden – wird das als Erfolg des Präventionsprogramms verbucht. Zudem stört mich, dass sich die Präventionsprogramme häufig gezielt an marginalisierte Gruppen richten: Elternschulen für Menschen, die von Armut betroffen sind, oder Deradikalisierung von Menschen in Haft. Diese Stigmatisierung trägt auch zur Verfestigung der marginalisierten gesellschaftlichen Positioniertheit der jungen Menschen bei. Unbeachtet bleibt dabei der Extremismus der sogenannten Mitte. Wer bietet denen Deradikalisierungsarbeit an? Ich bevorzuge deshalb eine andere Argumentation: Bildung, auch politische Bildung, steht jungen Menschen im Gefängnis ebenso zu wie allen anderen Menschen auch – und zwar immer und nicht nur, wenn sie die an sie gerichtete Erwartungen nicht erfüllen. Ich meine nicht, dass wir geduldig dabei zusehen sollten, wie sich junge Menschen im Gefängnis rechtsradikalen oder islamistischen Gruppen zuwenden, aber wir müssen die gesamtgesellschaftlichen Bedingungen im Blick behalten, die zu diesen Entwicklungen führen.

AK: Auch ich finde die dem Präventionsverständnis zugrunde liegenden Prämissen sehr problematisch. Diese sind mittlerweile zahlreich beschrieben und dokumentiert: ein negatives Menschenbild, eine simple Ursache-Wirkungs-Annahme, eine unscharfe Abgrenzung von Prävention und Intervention, das Verschieben von Verantwortlichkeiten ausschließlich zu den jungen Menschen usw.

 

FpB: Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen politischer Bildung und Deradikalisierungsarbeit?

AK: Mit dem – momentan sehr im Trend liegenden – Deradikalisierungsbegriff verhält es sich ähnlich. Wie schon bei der Diskussion um sogenannte Intensivtäter vor über zehn Jahren ist nicht klar, wie dieser Begriff zu definieren ist. Wer oder welche Gruppen sind bezüglich welcher Weltanschauung zu deradikalisieren? Was bedeutet in dem Zusammenhang „radikal“? Hier gibt es sehr unterschiedliche Zugänge und Annahmen, wobei ein kleinster gemeinsamer Nenner darin zu bestehen scheint, dass hauptsächlich junge und in irgendeiner Weise dem Islam oder dem Rechtsextremismus zugeordnete Männer fokussiert werden, die die Werte der westlichen bzw. freiheitlichen Gesellschaft nicht oder nicht ausreichend internalisiert haben bzw. diese gefährden.

Ein auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit gerichteter und auf Basis unseres Demokratieverständnisses gründender (politischer) Bildungsbegriff scheint mir jedenfalls ausreichend; das Bemühen problematischer Ansätze von Prävention und Deradikalisierung ist nicht notwendig.

KF: Meiner Meinung nach sollte politische Bildung nicht als „Feuerwehr“ herbeigerufen werden, wenn etwa Radikalisierung oder ein Abwenden von der Demokratie bzw. die Gefährdung der Demokratie drohen. Sie sollte als eigenständiger, selbstverständlicher Bildungsinhalt und zugleich als verbindendes Element eines Bildungsprozesses im Leben der jungen Menschen im Arrest und in Haft anerkannt werden, welches ihnen Teilhabe ermöglicht.

 

FpB: Was wird für eine solche eigenständige, selbstverständliche politische Bildung im Jugendstrafvollzug oder Jugendarrest benötigt?

KF: Das versuchen wir gerade herauszufinden. Es müssen zunächst Ideen entwickelt werden, wie junge Menschen in Zwangskontexten tatsächlich etwas mitentscheiden können und wie sie dabei unterstützt und angeleitet werden können, ihre eigenen Angelegenheiten in sozial erwünschter Weise vorzutragen. Inhalte und Arrangements politischer Bildung im Arrest und im Gefängnis müssen Macht- und Herrschaftsprozesse kritisch thematisieren. Das ist wichtig, damit die jungen Menschen in die Lage versetzt werden, ihre bestehenden Rechte einfordern und ausleben zu können. Nur so können sie ihre Partizipationschancen in Haft und in Freiheit wahrnehmen. Politische Bildung in Zwangskontexten sollte außerdem nicht instrumentalisiert werden, indem sie lediglich zur Abschreckung vor weiteren Straftaten bzw. für die Verhinderung extremistischer Positionen genutzt wird. Es geht vielmehr darum, mit den jungen Menschen in Haft und im Arrest herauszuarbeiten, wie ein menschenwürdiges Leben ‚drinnen‘ und ‚draußen‘ für sie Wirklicht werden kann.

 

Veröffentlicht am 10.09.2019

 

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